Beförderungsbedingungen

 

Wir heißen Sie herzlich willkommen bei uns an Board!

 

1. Gültigkeit

 

Die nachstehend angeführten “Allgemeinen Beförderungsbedingungen“ gelten für alle von RMS Nibelung by creative beans e.U. erbrachten Leistungen, die die RMS Nibelung by creative beans E.U. an ihre Kunden erbringt, insbesondere Beförderungsleistungen.

 

2. Ausfall

 

Für Fahrten, die wegen höherer Gewalt, ungünstiger Wetterbedingungen, beschränkte Sicht (Nebel, Schneetreiben, Regenschauer oder sonstige Ursachen, unsichtiges Wetter), Hochwasser, technischen Defekten oder Ähnlichem ausfallen, und für die keine ein- vernehmliche Vereinbarung über eine Verschiebung der Fahrt zustande kommt, wird ein bereits bezahlter Fahrpreis zurückerstattet, jegliche darüber hinausgehende Ansprüche (z.B. auf Schadenersatz) werden jedoch ausgeschlossen.

 

 

3. Änderungen:

 

Wenn die unter Punkt 2 genannten Umstände nach Antritt der Fahrt eintreten, ferner bei Unfällen oder Hilfeleistungen, behördlichen Anordnungen oder ähnlichem, kann es zu Änderungen der Fahrtroute oder zur Verkürzung von Fahrten kommen. In diesen Fällen ist keine Rückerstattung des Fahrpreises vorgesehen, ebenso sind weitergehende Ansprüche jedweder Art ausgeschlossen.

 

 

4. Bezahlung:

 

Die Zahlung ist beim Schiffskassier vor der Abfahrt in Bar oder per Bankomat- oder Kreditkarte zu entrichten. Weiters haben Sie die Möglichkeit vorab per Banküberweisung zu bezahlen.  Zur Richtigstellung von Irrtümern hat der Fahrgast die Übereinstimmung des auf der Rechnung ersichtlichen Fahrpreises mit dem bezahlten Betrag sofort zu prüfen.

Später erhobene Einwendungen können nicht berücksichtigt werden.

Verweigert ein Fahrgast die Zahlung, dann kommt keine Fahrt zustande, 100% Stornogebühren werden per Rechnung eingefordert. Eltern mit Kleinkindern, Schwangeren sowie körperlich beeinträchtigten Personen sind Sitzplätze bevorzugt zu überlassen.

Für alle Themenfahrten sind Reservierungen schriftlich oder telefonisch erforderlich. 

 

 

Schriftliche Reservierung per 

E-Mail an office@ausflugschiff.at oder unter

der Telefonnummer +43 / 660 / 3600 928.

 

 

5. Beförderungspflicht:

 

1. Es besteht grundsätzlich keine Beförderungspflicht durch das Schifffahrtsunternehmen.

 

2. Fahrten können ersatzlos wegen Hochwasser, Niedrigwasser, Sturm, Nebel, Schlechtwetter, höherer Gewalt oder anderen wichtigen Gründen ausfallen.

 

3. Für Verspätungen, Fahrtausfälle und deren Folgen oder Folgekosten wird durch das Schifffahrtsunternehmen nicht gehaftet.

Bereits bezahlte Fahrten können gerne an einem

anderen Tag eingelöst werden.

 

6. Storno:

 

Im Falle von Stornierungen bereits gebuchter Fahrten durch den Kunden ab 7 Tagen vor Fahrtantritt ist eine Stornogebühr von 30 % des Fahrpreises zu bezahlen. Bei Stornierungen ab 3 Tage vor Fahrtantritt beträgt die Stornogebühr 50 % des Fahrpreises, bei Stornierungen am Tag des vereinbarten Fahrantrittes ist der volle Fahrpreis als Stornogebühr zu entrichten.

 

 7. Haftung:

 

Das Schifffahrtsunternehmen haftet für Schäden welcher Art immer, die ein Passagier an seinem Vermögen, seinen Rechten oder seiner Person erleidet, nur dann, wenn das Schifffahrtsunternehmen der Schadensverursachung grobes Verschulden trifft.

Grobes Verschulden von RMS Nibelung by creative beans e.U. liegt insbesondere dann nicht vor, wenn der Geschädigte die Anweisungen der Bediensteten der RMS Nibelung by creative beans e.U. nicht unverzüglich befolgt hat.

Bei leichter Fahrlässigkeit ist jede Haftung ausgeschlossen.

Das Betreten von Betriebsräumen an Bord (Maschinenraum, Brücke) erfolgt stets auf eigene Gefahr und eigenes Risiko für Gesundheit und Kleidung.

 

8. Mitnahme von Tieren:

 

Die Mitnahme von Hunden oder sonstigen Tieren ist nur gestattet, wenn dies vor Antritt der Fahrt ausdrücklich vereinbart wurde. Hunde dürfen nur mit Leine und Beißkorb auf die Schifffahrtsanlagen.

 

 

 

9. Sonstige Gegenstände:

 

Handgepäck kann ohne zusätzliches Entgelt auf das Schiff mitgenommen werden, sonstige Gepäcksstücke nur nach separater Vereinbarung auf das Schiff

mitgenommen werden.

Das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken ist ohne vorherige Genehmigung durch das Personal der RMS Nibelung untersagt.

 

 10. Verhalten auf dem Schiff und den Schifffahrtsanlagen:

 

Die Landungsanlage und Schiffe dürfen erst nach Aufforderung durch den Schiffsführer betreten werden. An Bord und auf den Schifffahrtsanlagen ist den Anweisungen des Schiffsführers bzw. der RMS Nibelung by creative beans e.U.-Personals Folge zu leisten.

Personen, welche die vorgeschriebene Ordnung nicht beachten oder sich den Anordnungen des Personals nicht fügen, ferne betrunkene Personen und solche, die den Anstand verletzen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden.

Sie haben keinen Anspruch auf Rückerstattung der Fahrt kosten oder auf eine sonstige Entschädigung.

 

Des weiteren wird grobe Verunreinigung sowie Sachbeschädigung in Rechnung gestellt.

 

11. Ausschluss von der Beförderung:

 

1. Personen ohne Bezahlung.

 

2. Personen, die mit einer anzeigepflichtigen Krankheit behaftet sind, beschmutzte Personen oder Personen aus Gründen wie Trunkenheit, unangebrachtem Benehmen usw., das den übrigen Fahrgästen sowie dem Schiffspersonal offenbar lästig fallen würde.

 

3. Grundsätzlich Kinder und Jugendliche unter 18 ohne volljähriger Begleitperson.

 

4. Personen, die Schusswaffen mit sich führen, ausgenommen Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes

 

5. Personen, welche die vorgeschriebene Ordnung nicht beachten und Anweisungen der Schiffsführer und anderer Beauftragter des Schifffahrtsunternehmens zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung an Bord nicht Folge leisten.

Wird der Ausschließungsgrund erst unterwegs wahrgenommen, oder tritt er erst unterwegs ein, so hat der Fahrgast nach Aufforderung des Schiffsführers bei der nächsten Anlegestelle das Schiff zu verlassen.

 

Wird dies durch den Fahrgast verweigert, so wird über die Bordkommunikationsanlage die nächstgelegene Sicherheitsdienststelle verständigt und das Eintreffen der Sicherheitskräfte abgewartet.

 

 

 12. Anzuwendendes Recht:

 

Es gilt ausschließlich österreichische, inländische Gerichtsbarkeit als vereinbart. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten, welcher Art auch immer, ist das zuständige Gericht am Firmensitz des Schifffahrtsunternehmens (Gerichtsstand Wien) , ausschließlich örtlich zuständig. 

 

13. Sonstiges

 

Sonstige Vereinbarungen bedürfen ausschließlich der Schriftform.

Druck-, Satzfehler und Preisänderungen vorbehalten!

 

Es gelten die Beförderungsbedingungen der RMS Nibelung by creative beans e.U.

Beförderungsbedinungen Das Ausflugsschiff - RMS Nibelung
Beförderungsbedingungen RMS Nibelung.pd[...]
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Christian Valek

 

"Ein Tag auf der schönen

Donau mit vielen unvergesslichen Momenten"

0043 660 3600 928

Heimat Hafen

Donauinsel 19, 1220 Wien.

 

Strom Km 1929,3

 

48°13'49.7"N 16°24'18.9"E

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